Mit Garantie besser fahren
Garantie bei EU-Reimport Neuwagen
Beim Großteil aller EU-Neuwagen Reimport Autos beginnt die Herstellergarantie meist bereits schon ab dem Tag, an dem das Fahrzeug beim Hersteller im System als ausgeliefert gemeldet wurde und sich das Fahrzeug inkl. abgestempelten Serviceheft auf dem Transportweg nach, oder sich das Fahrzeug bereits schon in Deutschland befindet.
Hierbei gilt der volle Umfang der gesetzlichen Gewährleistung, Werksgarantie - sowie Mobilitätsgarantie nach den AGB-Vorgaben der jeweiligen Hersteller. Mängel und Schäden die im Rahmen der Gewährleistung / Garantie auftreten, werden von jeder Vertragswerkstatt Ihrer Marke nach Wahl europaweit behoben. Um die Herstellergarantie jedoch nicht zu verlieren, ist es von großer Bedeutung darauf zu achten, dass die vom Hersteller gemäß Serviceheft geforderten Inspektionsintervalle inhaltlich vom Käufer genauestens eingehalten werden und diese Inspektionen in einer vom Hersteller/Importeur anerkannten Vertragswerkstatt durchgeführt werden müssen.
Garantie bei Deutsche Neuwagen
Selbstverständlich verfügen alle bestellbaren Deutschen Neuwagen, die über uns an den liefernden Vertragshändler für euch vermittelt werden über den vollen Umfang der gesetzlichen Gewährleistung, Hersteller / Werksgarantie sowie Mobilitätsgarantie nach den AGB-Vorgaben der jeweiligen Automarke.
Mängel und Schäden die im Rahmen der Gewährleistung / Garantie auftreten, werden von jeder Vertragswerkstatt der jeweiligen Marke nach Wahl europaweit behoben. Um die Herstellergarantie jedoch nicht zu verlieren, ist es von großer Bedeutung darauf zu achten, dass die vom Hersteller gemäß Serviceheft geforderten Inspektionsintervalle inhaltlich vom Käufer genauestens eingehalten werden und diese Inspektionen in einer vom Hersteller/Importeur anerkannten Vertragswerkstatt durchgeführt werden müssen.
Neuwagen-Anschlußgarantie
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zum Abschluß einer Neuwagen-Anschlussgarantie. Diese kann vom Autokäufer entgeltlich optional zu den jeweilgen Bedingungen abgeschlossen werden.
- 12 Monate Neuwagen-Anschluss-Garantie für das 3. Jahr nach Erstzulassung
- 24 Monate Neuwagen-Anschluss-Garantie für das 3. + 4. Jahr nach Erstzulassung
Gebrauchtwagengarantie
Selbstverständlich verfügt jedes unserer Gebrauchtwagen, welches älter als 2 Jahre ist, optional über eine Gebrauchtwagengarantie von 12 Monaten. Diese können Sie nach Wunsch endgeldlich auch optional am Tag des Kaufes auf 24 Monate abschließen. Die hierfür zusätzlich anfallenden Prämien errechnen sich nach dem jeweiligen Modell und dessen Motorisierung.